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Burgenländischer Handwerkerbonus - Sonderwohnbauförderungsaktion 2020

Der Handwerkerbonus tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2020. Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Unternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung 1994) mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden. 

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