Tel: +43 3352 6204-0      Mail:  post@oberdorf.bgld.gv.at

Verordnung der BH Oberwart betreffend Rückkehrer aus österreichischen Risikogebieten

Das Land Burgenland setzt eine weitere Maßnahme, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Eine neue Verordnung der burgenländischen Bezirksverwaltungsbehörden sieht eine verpflichtende Heimquarantäne für Rückkehrer vor.

Das betrifft auch Rückkehrer aus österreichischen Risikogebieten, da ein großer Teil der im Burgenland bestätigten COVID-19-Fälle auf Rückkehrer aus diesen Gebieten zurückzuführen ist. Diese haben sich 14 Tage lang, gerechnet ab der Rückkehr aus dem Skigebiet, in eine selbstüberwachte Heimquarantäne zu begeben. 

Betroffen sind Rückkehrer, die noch nicht länger als 14 Tage wieder im Burgenland sind.

Von dieser Regelung betroffen sind:

  • Flachau
  • Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein
  • Großarltal mit den Gemeinden Großarl und Hüttschlag
  • Heiligenblut
  • Gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle
  • Land Tirol

Von dieser Verordnung betroffen sind auch

  • österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Burgenland haben,
  • bei Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien.

Die Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde kann per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen.

Betroffene Personen haben

  • Namen,
  • Adresse,
  • Ort der Quarantäne, falls dieser von der Adresse abweichen sollte,
  • den Skiort, in dem sie waren und
  • das Datum der Rückkehr

bekanntzugeben.

Kontakt Bezirkshauptmannschaft Oberwart:

Telefon: 057-600/4591

Telefax: 057-600/4577

Email:   bh.oberwart(at)bgld.gv.at

 

Ausnahmen von der verpflichtenden Heimquarantäne

Ausgenommen vom Verbot sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis (Anlage A) vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test aus SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.

Weiters kann die Bezirkshauptmannschaft auf Antrag mit Bescheid eine Ausnahme genehmigen, wenn der Antragsteller einen wichtigen Grund geltend machen kann. Ein solch wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei einer beruflichen Tätigkeit

  • in einem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf,
  • die für die Sicherheit der Bevölkerung erforderlich ist oder
  • die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dient.

Das gilt jedenfalls auch für Freiwillige in Rettungsorganisationen und Feuerwehren.

 

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Bildungsbereich

In ganz Österreich werden zur Eindämmung des Coronavirus verschiedene Maßnahmen auch im Bildungsbereich gesetzt. 

Im Anhang finden Sie dazu ein Begleitschreiben des Landes Burgenland sowie das Informationsschreiben unserer Kinderbetreuungseinrichtung.

ABSAGE: Veranstaltung Lieder- und Theaterabend MGV Oberdorf

Aus gegebenem Anlass (Corona-Virus) wird der heurige Lieder- und Theaterabend des MGV Oberdorf ersatzlos abgesagt.

Das Geld für bereits bezahlte Eintrittskarten wird selbstverständlich rückerstattet und kann ab sofort im Gemeindeamt abgeholt werden.

 

Information zum SARS-CoV-2 / COVID-2019 (Corona-Virus)

Aufgrund der Aktualität der Thematik rund um das SARS-CoV-2 / COVID 2019 (Corona-Virus) finden Sie hier den Link zur Basisinformation

(Amt der Burgenländischen Landesregierung):

 

https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/coronavirus/

Gemeindeinformation vom 28.02.2020

Anbei die aktuelle Gemeindeinformation

Gemeindeinformation

Anbei die aktuelle Gemeindeinformation.

Offene Lehrstellen im Südburgenland

Stand: 14.01.2020

Heimtiernotdienst

Seit 01. Jänner 2020 gibt es den Burgenländischen Heimtiernotdienst, der mit der Notfallnummer 141 eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung von Heimtieren im gesamten Land gewährleistet!

(Rufbereitschaft: MO-FR 19:00 Uhr - 07:00 Uhr, SA 12:00 - MO 07:00 Uhr, sowie an Feiertagen)

Unter der Kurzwahl 141 werden Haustierbesitzer über die Landessicherheitszentrale mit dem diensthabenden Tierarzt verbunden.

(Bitte um Berücksichtigung: in den südlichen Bezirken kann es erforderlich sein die Vorwahl 02682 für Eisenstadt vorzuwählen)

"Gemeinde-Schitag" am 07. März 2020

Die Gemeinde veranstaltet am Samstag, 07. März 2020 wieder einen "Gemeinde-Schitag", wobei die Gemeinde

die Busmietkosten übernimmt.

Die angegebenen Kartenpreise sind Höchstpreise. Je nach Rabattierung kann es sein, dass sich der Kartenpreis vermindert

und der übrige Restbetrag zurückbezahlt wird.

Die Kartenpreise sind ausnahmslos bei der Anmeldung im Gemeindeamt zu bezahlen.

Preise Tageskarte KLIPPITZTÖRL  Jahrgänge: 
Erwachsene € 31,00 Jugendliche  2001-2004
Jugendliche/Senioren € 27,00 Senioren 1954 u. älter
Kinder € 19,00 Kinder  2005-2013

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 Treffpunkt:

Feuerwehrhaus und Gemeindeamt

 Abfahrt:

06:00 Uhr

 Infos:

Gemeindeamt 00352/6204

oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  Anmeldeschluss:

Freitag, 28. Feber 2020

Burgenländischer Handwerkerbonus - Sonderwohnbauförderungsaktion 2020

Der Handwerkerbonus tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und endet am 31. Dezember 2020. Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Unternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung 1994) mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden. 

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